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Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie

SDG8

Ziel: MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM

Technischer und wissenschaftlicher Fortschritt, Globalisierung und demografischer Wandel bedeuten für den Arbeitsmarkt Chance und Herausforderung zugleich. Bevölkerungsrückgang und -alterung führen in ganz Deutschland zu einem Fachkräftebedarf in vielen Bereichen.

Ohne ein dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, ohne produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdiges Arbeiten für alle wird es nicht möglich sein, die Ziele der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Insofern steht das SDG 8 in unmittelbarer Wechselwirkung mit allen anderen SDGs. Nur eine leistungs- und zukunftsfähige Wirtschaft und quantitativ wie qualitativ gute Arbeitsmöglichkeiten eröffnen künftigen Generationen ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten, ihre Vorstellungen von Wohlstand, Lebensqualität, sozialer Sicherheit und intakter Umwelt mindestens in gleicher Weise und Umfang verwirklichen zu können wie die heutigen Generationen. Gleichzeitig werden Wirtschaft und Arbeitswelt künftig von den Beschäftigten ein noch höheres Maß an Flexibilität verlangen. Einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit müssen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, altersgerechte Arbeitsbedingungen und Qualifikationsmöglichkeiten gegenüberstehen.

Vor dem Hintergrund globalen Wettbewerbs und demografischen Wandels gilt es, den Standort Bayern international konkurrenzfähig zu halten, die Wachstumsdynamik weiter zu steigern und die Wirtschaft an die Spitze der Zukunftstrends des 21. Jahrhunderts zu setzen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beschäftigten und die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sind dabei zentrale Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg.  Damit zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen können, muss nachhaltige Politik die Wirtschaft auf Klimawandel, Rohstoffknappheit und Digitalisierung aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche einstellen, folglich nachhaltige Produktionsweisen, Produkte und Dienstleistungen voranbringen.

Eine solide, wachstumsorientierte Haushalts- und Finanzpolitik ist Voraussetzung dafür, die Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen und ausreichend finanzpolitische Spielräume auch für künftige Generationen in Bayern zu gewährleisten. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie nahm der Freistaat im Einklang mit den Zielen nachhaltiger Staatsfinanzen nicht nur keine neuen Schulden auf, sondern konnte sogar 5,6 Mrd. € an alten Schulden tilgen. Kurzfristig ist nunmehr aufgrund der Corona-Pandemie und ihren Folgen eine Neuverschuldung unvermeidlich.

Es gilt, weitere Fortschritte beim nachhaltigen Wirtschaften zu erzielen, indem alle technologischen Innovationspotenziale mobilisiert werden und dabei für gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen gesorgt wird. Dabei stellt der demografische Wandel gerade im ländlichen Raum eine besondere Herausforderung dar. Außerdem bedeutet nachhaltiges Wirtschaftswachstum auch, dass Unternehmen Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Lieferkette übernehmen.

  • Auch zukünftige Generationen in Bayern sollen für die jeweiligen Herausforderungen ihrer Zeit ausreichende finanzpolitische Spielräume haben. Daher ist es geboten die finanziellen Verpflichtungen zu Lasten künftiger Generationen möglichst zu minimieren. Die Staatsregierung strebt daher bei der Aufstellung des Staatshaushalts durchweg an
    • neue Schulden zu vermeiden,
    • alte Schulden abzubauen, sowie
    • möglichst hohe Investitionen in die Zukunft zu tätigen.
    Die jeweiligen Schuldaufnahmen erfolgen im Einklang mit den strengen Vorgaben der Schuldenbremse und sind insoweit mit dem Leitgedanken der Generationengerechtigkeit vereinbar. Für die Zeit nach der Corona-Pandemie wird angestrebt, entsprechend den Vorgaben in Art. 18 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung baldmöglich zu Haushalten ohne neuen Schulden und mit fortlaufendem Schuldenabbau zurückzukehren. Zugleich ist stets auf ein zukunftsgerechtes hohes Investitionsniveau zu achten.
  • Unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung und der sozialen und familiären Interessen der Erwerbspersonen darauf hinwirken, dass folgende Ziele erreicht werden.
    • Erhalt des Spitzenwerts bei der Erwerbstätigenquote der 15-64-Jährigen
    • Steigerung der Erwerbstätigenquote Älterer (55 bis 64 Jahre)
    • Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen (15-64 Jahre)
    • Steigerung der Erwerbstätigenquote von Migranten (15-64 Jahre) und Annäherung an die der Gesamtbevölkerung
  • Weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Frauen, junger Menschen mit besonders schwierigen Startbedingungen, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Migrationshintergrund und von Menschen mit Behinderungen.
  • Stärkung der Fachkräftebasis durch effektive Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für eine attraktive legale Zuwanderung von Fachkräften.
  • Begleitung und Ausbau des Übergangs von Schule in Ausbildung u. a. durch Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) als Fortführung der Unterstützung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen beim Übergang zwischen Schule und Beruf und erfolgreichem Eintritt in die Arbeitswelt.
  • Position Bayerns als Wachstumsspitzenreiter mit einer nachhaltigen Dynamik ausbauen
  • Grundlagen für nachhaltige Entwicklung in allen Landesteilen, Arbeitsplätze schaffen, Wirtschaftskraft erhöhen und leistungsfähige mittelständische Betriebe erhalten
  • Position kleiner und mittelständischer Unternehmen auf den Wachstumsmärkten der Welt ausbauen
  • Achtung von Arbeitnehmerbelangen und Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette.
  • Übernahme von Verantwortung durch Unternehmen für Gesellschaft und menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Einklang mit der Bayerischen Corporate Social Responsibility
  • (CSR)-Strategie.
  • Bewusstseinsbildung zum Thema „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“.
  • Erhalt von Erwerbsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen im Primärwirtschaftssektor und Stärkung von Resilienz der heimischen Wirtschaft und Verbraucher*innen; Erhalt von landwirtschaftlichen sowie forstwirtschaftlichen Betrieben. Im Rahmen der Agrarpolitik sollen Landwirten Zukunftsperspektiven und weitere wirtschaftliche Standbeinen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft im ländlichen Raum eröffnet werden.
  • Nachhaltiges, innovationsbasiertes Wirtschaftswachstum, das insbesondere auch Ressourcenschonung, Klimaschutz und Etablierung einer Kreislaufwirtschaft zum Ziel hat und damit zur langfristigen Wohlstandssicherung für zukünftige Generationen beiträgt.
  • Aktive Arbeitsmarktpolitik und zielgenauer Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente von Bund und Land in enger Abstimmung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, Staatsregierung, Sozialpartnern und Kommunen
  • Stärkung der finanziellen und personellen Ausstattung der Jobcenter, um passgenaue Beratung und Vermittlung in Jobs oder in Maßnahmen zu ermöglichen; die Staatsregierung setzt sich für eine Stärkung der Eingliederungs- und Personalbudgets im Bundeshaushalt und für eine zielgenauere Verteilung durch den Bund auf Jobcenter ein.
  • Arbeitsmarktfonds: Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen (insbesondere für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Langzeitarbeitslose, Ältere, Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Migrationshintergrund)
  • Angebote der AJS an ganzheitlichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten, insbesondere in Jugendwerkstätten zur sozialen Integration, Bewältigung individueller Beeinträchtigungen und dauerhafter Eingliederung in die Arbeitswelt.
  • Verbesserung der Arbeitsmarktsituation Älterer sowie Unterstützung der Unternehmen bei der Bewältigung des demografischen Wandels durch die Fortführung der Initiative "Ältere und Arbeitswelt
  • Fortführung der "Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“. Diese Allianz besteht aus der Staatsregierung, den Wirtschaftsverbänden und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Der Leitgedanke ist hierbei: "Eine Chance für jedes Talent".
  • Fördermaßnahme "Fit for Work – Chance Ausbildung“ für Bayerische Betriebe, wenn Jugendliche mit Bildungs- oder Qualifizierungsdefiziten oder mit einem Teilzeit-Ausbildungsverhältnis in eine betriebliche Ausbildung übernommen werden.
  • Ausbildungsakquisiteure geben leistungsschwächeren Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Informationen über das duale Ausbildungssystem und bieten eine zielgerichtete Unterstützung der Ausbildungsplatzsuchenden am Übergang Schule – Beruf und der Betriebe bei der Suche nach geeignetem Nachwuchs.
  • Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen, Maßnahmen der Übergangsbegleitung in den Beruf sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für (junge) Menschen mit Behinderung.
  • Gezielte Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schularten im gegebenem Rahmen des differenzierten Schulwesens.
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen im Hinblick auf Menschen mit Behinderung.
  • Steigerung von Investitionen am Standort Bayern
    • in Mittelstand und Handwerk, u. a. mit dem Mittelstandskreditprogramm, Maßnahmen zur Risikoentlastung und Eigenkapitalprogrammen
    • Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (z.B. durch Dorferneuerung oder LEADER)
    • über die Ansiedlungsagentur Invest in Bavaria zur Gewinnung ausländischer Direktinvestitionen für Standorte in allen Landesteilen
    • durch tourismuspolitische Initiativen wie z. B. "Premium-Offensive Tourismus" oder das Programm zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
  • Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern: für das vermehrte Wirtschaften mit nachwachsenden Rohstoffen
  • Erschließung von Auslandsmärkten, u.a. durch:
    • Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsförderung im Rahmen der Strategie Außenhandel Plus
    • Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern durch Fortbildung von Fach- und Führungskräften
  • Jährlicher Bayerischer CSR-Tag gemeinsam mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) und Werbung für die aktive Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen.
  • CSR-Praxisleitfaden und Website mit Hilfestellungen, Tipps und Anregungen für Unternehmen zum Thema CSR jeweils gemeinsam mit dem BIHK.
  • Bayerische Junglandwirte-Kommission: Entwicklung einer Hofnachfolgestrategie.
  • Förderung von Projekten zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung und regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum im Rahmen des EU-Programms LEADER und im Zuge der Ökomodellregionen.
  • Dorf- und Betriebshilfe: Fachgerechte Hilfe für soziale und betriebliche Notlagen sowie für Entlastungseinsätze durch haupt- und nebenberufliche Vertretungsdienste

 

Beschreibung von Projekten Kampagnen, Aktionen

StMAS

  • Mit dem AMF[RS(1] verfügt Bayern über ein im Ländervergleich einmaliges Förderinstrument, das die Maßnahmen und Leistungen des Bundes und der Europäischen Union ergänzt. Er ist das zentrale Förderinstrument bayerischer Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung von Arbeitslosen und unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen. Es werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung bezuschusst, die auch eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung umfassen. Insbesondere werden Projekte in den Regionen gefördert, in denen die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch war. Der AMF ist sehr flexibel und kann stets auf arbeitsmarktpolitische Herausforderungen reagieren. Ein Schwerpunkt ist seit Jahren die demografische Entwicklung.
  • Initiative "Ältere und Arbeitswelt":
    Der Freistaat hat im Jahr 2011 die Initiative "Ältere und Arbeitswelt[RS(2]" ins Leben gerufen, deren Ziel es ist, eine Verbesserung der Beschäftigungssituation von älteren Beschäftigten zu bewirken. Gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern der Initiative wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet. Um Älteren eine lange Erwerbstätigkeit bei guter Gesundheit und Motivation zu ermöglichen, wurden im Rahmen der Initiative drei zentrale Handlungsfelder festgelegt: Demografieorientierte Arbeitsorganisation, Gesundheitsförderung und -management sowie berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen.
  • Die Teilzeitberufsausbildung kann eine gute Alternative für junge Menschen mit Familienverantwortung, insbesondere für Alleinerziehende sein. Für Betriebe eröffnen sich durch sie neue Wege der Fachkräftesicherung. Das StMAS fördert entsprechende Projekte in den Städten Aschaffenburg, München, Regensburg und Nürnberg-Fürth-Schwabach.
  • Die moderne Internetplattform BOBY.bayern.de (BerufsOrientierungBayern) bietet einen flächendeckenden und aktuellen Überblick über alle Aktivitäten zur Berufsorientierung. Sie gibt durch die Einbindung der Angebote der Allianz-Partner einen Überblick zu allen Angeboten aus allen Wirtschaftsbereichen und von zahlreichen Trägern, z. B. Wirtschaftsorganisationen, Kommunen und gemeinnützigen Vereinen. Dabei ermöglicht sie auch eine Zugriffsmöglichkeit auf die Internetangebote der Partner. Besonders wichtig ist dabei die zielgruppengerechte Ansprache der Nutzer und hier besonders der Schülerinnen und Schüler sowie weiterer Zielgruppen.
  • Die Großveranstaltung BERUFSBILDUNG 2022 mit dem 15. Bayerischen Berufsbildungskongress wird als Veranstaltung der Bayerischen Staatsregierung vom 12. bis 15. Dezember 2022 in Nürnberg stattfinden und ist die größte Berufsbildungsmesse im deutschsprachigen Raum – über 60.000 Besucher bei der letzten BERUFSBILDUNG im Jahr 2018.
  • Folgende Maßnahmen und Programme werden - teilweise mit weiteren Partnern - finanziert:
    • Gesamtmaßnahme "Übergang Förderschule - Beruf":
      Hier werden Förderschulabgänger mit geistiger Behinderung durch die Integrationsfachdienste umfassend unterstützt und beraten, um geeignete Arbeitsplätze, und soweit möglich Ausbildungsplätze, am allgemein Arbeitsmarkt zu finden.
    • Maßnahme "Berufsorientierung inklusiv":
      Hierbei werden Schülerinnen und Schülern mit Behinderung aller allgemeinbildenden Schulen Berufsorientierungsmaßnahmen angeboten, die ihre Teilhabechancen am ersten Arbeitsmarkt steigern sollen. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei über ihre beruflichen Möglichkeiten beraten.
    • Bayerische "Initiative Inklusion":
      Es wird die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte Jugendliche sowie für ältere schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in Betrieben und Dienststellen am allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert.
  • Programm "Begleiteter Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt" (BÜWA):
    Mit dieser Maßnahme wird der Übertritt von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.
  • Förderprogramm LEADER. Förderung z.B. von Kleinunternehmen im ländlichen Raum.

Links zu Webangeboten

StMAS

StMFH

StMWi

StMELF