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Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie

SDG11

Ziel: NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN

Die Städte und Gemeinden sind Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum. Sie müssen sich besonders den Herausforderungen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demographischen Wandels, des Klimawandels sowie zunehmender Ressourcenknappheit stellen. Bayern verzeichnet seit Jahren das größte Bevölkerungswachstum in Deutschland.

Zu den Leitbildern für eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden in Bayern zählen

  • gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land schaffen
  • Attraktivität und Lebensqualität in Städten und Gemeinden erhalten und verbessern
  • verträglichen Ausgleich schaffen zwischen ausreichender baulicher Entwicklung und größtmöglicher Schonung von Ressourcen
  • eine integrierte Stadtentwicklung
  • die Partizipation von Bürgerinnen und Bür­gern
  • die interkommunale Zusammenarbeit.

Für den Städtebau, die Städtebauförderung und vor allem für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen haben besonders Belange der Ökologie, der Energieeffizienz und des Klimaschutzes an Bedeutung gewonnen. In der städtebaulichen Planung gilt es daher, eine ressourceneffiziente, flächensparende, umweltverträgliche, klimaangepasste und sozial gerechte Siedlungs- und Stadtentwicklung zu fördern. Dies erfordert Rahmenbedingungen für ein qualitätsvolles Wachstum, ohne dabei die erforderlichen baulichen Entwicklungen zu verhindern (vgl. auch SDG 13).

Rund 60% der Menschen in Bayern leben im ländlichen Raum. Zur Stärkung, gerade auch der ländlichen Regionen, bedarf es kreativer Ideen und Handlungsansätze von lokalen Akteuren und der Anpassung guter Ideen auf die regionalen und lokalen Gegebenheiten. Zentral sind dabei auch bewusste Steuerungs- und Gestaltungsprozesse im ländlichen Raum, die mit dem zielgerichteten Einsatz der Instrumente der Verwaltung für Ländliche Entwicklung planerisch, finanziell und organisatorisch unterstützt werden.

Die zunehmende Versiegelung vormals unbebauter Flächen stellt einen großen Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt, besonders in die Grundwasserneubildung dar. Zu einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung gehört neben dem sparsamen und sinnvollen Umgang der unbebauten Flächen auch der Erhalt eines natürlichen Wasserhaushaltes im bebauten Bereich. Versiegelte Böden speichern und filtern kaum Wasser, beeinflussen das Lokalklima nachteilig und binden kaum Feinstaub. Geschädigte und überbaute Böden stehen der Land- und Forstwirtschaft für eine nachhaltige Lebensmittel- und Rohstoffproduktion und damit die Versorgungssouveränität allenfalls eingeschränkt zur Verfügung, führen zum Verlust bayerischer Kultur- und Erholungslandschaft und können Grundwasser und Gesundheit gefährden. Es gilt daher, die Flächeninanspruchnahme deutlich zu reduzieren und nutzungsbedingte Schädigungen von Böden zu vermeiden.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Aus diesem Grund ist auch bei der Entwicklung von Städten und Siedlungen ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität innerhalb und zwischen Städten und Siedlungen zu legen. Neben Wirtschafts- und Berufsverkehren ist auch der Alltagsmobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie der Freizeitmobilität Rechnung zu tragen (vgl. auch SDG 9).

Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt. Vor allem in strukturschwachen ländlichen Räumen stellen Abnahme und Überalterung der Bevölkerung Städte und Gemeinden vor die Herausforderung, Siedlungs- und Infrastruktur an die Folgen des demografischen Wandels anzupassen sowie Standortqualität und Lebensverhältnisse zu erhalten bzw. zu verbessern.

  • Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 5 ha / Tag bis 2030 bis hin zu einer Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenneuverbrauch, insbesondere durch qualitätsvolle Innenentwicklung
  • Keine Verringerung der Siedlungsdichte durch Umsetzung kompakter Siedlungsstrukturen und einer vorrangigen Innenentwicklung, fördert attraktive und lebendige Orts- bzw. Stadtkerne
  • Stärkung der blauen und grünen Infrastrukturen im besiedelten Bereich für eine wassersensible Siedlungsentwicklung, struktur- und artenreiche Grünräume und multifunktionaler Flächennutzung zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels, wie Hochwasser, Starkregen, Hitze und Dürre
  • Verbesserung der Grundwasserneubildung in Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad
  • Optimierung der Transportketten durch effizienten Einsatz unterschiedlicher Verkehrsträger und bestmögliche Nutzung vorhandener Infrastrukturen (vgl. SDG 9)
  • Mobilität für Alle (sichere, bezahlbare und nachhaltige Mobilität in Stadt und Land)
  • Optimiertes Gesamtverkehrssystem und eine Mobilitätsstrategie bzw. Mobilitätskonzepte mit dem Ziel bestmöglicher Kombination der Verkehrsträger
  • Vermeidung verzichtbarer Verkehre und Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs durch Digitalisierung und Vernetzung aller Verkehrsangebote
  • Verbesserung der Nahmobilitätsangebote und Anbindung an diese im städtischen und ländlichen Raum; Verbesserung von Angebot, Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit des öffentlichen Verkehrs
  • Verbesserung von Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit im Verkehr bzw. Reduzierung von Barrieren im öffentlichen Raum und in Stadt- und Ortskernen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
  • Stärkung des nicht motorisierten Individualverkehrs; Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen auf 20 Prozent
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen. Verbesserung der gebauten Verkehrssicherheit insbesondere im vorhandenen Straßennetz („Bestand"), da der Neubau im Wesentlichen nur noch punktuelle Ergänzungen umfasst
  • Unterstützung und Begleitung von freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden (Integrierte Ländliche Entwicklung) sowie von Regionalen Initiativen (Förderrichtlinie Landesentwicklung), um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten
  • Stärkung des Ländlichen Raumes als Lebens-, Wohn- und Arbeitsort
  • Schaffung und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum
  • Erhöhung staatlich geförderter Wohnplätze für Studierende in Bayern
  • Fortführung und Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Flächensparoffensive der Staatsregierung; Maßnahmenpaket mit Schwerpunkt auf Information und Sensibilisierung, u.a. durch regionale Flächensparmanager, digitale Informationsangebote, Förderprogramme und thematische Veranstaltungen
  • Vielfältige Unterstützung (Information, Bewusstseinsbildung, Beratung, fachliche Unterstützung, Förderprogramme) für Kommunen und Planungsbüros beim nachhaltigen Flächenmanagement, auch bei Erarbeitung von Konzepten zur Nutzung digitaler Infrastrukturen
  • Weiterführung des Netzwerks "Bündnis zum Flächensparen"
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs im ländlichen Raum durch Stärkung der Dorfkerne und Reduzierung von Baulandausweisungen
  • Integrierte Bewertung von Wirkungen der Flächeninanspruchnahme auf die Umwelt
  • Potentialflächenanalyse von Park&Ride-Flächen zur Überbauung von Wohnraum
  • Unterstützung der Kommunen bei Erarbeitung modellhafter, städtebaulicher Planungen und Konzepte im Rahmen ihrer Planungshoheit (z. B. Planungszuschüsse)
  • Modellprojekte der Landesentwicklung zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren sowie zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, insbesondere von Gewerbegebieten
  • "Beratung und Wissensvermittlung" - Unterstützung der Beratungsstelle für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit (BEN) der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) mit kostenfreier Erstberatung für jedermann
  • Verkehrsvermeidung durch das Prinzip der kurzen Wege und entsprechende Festlegungen im Rahmen der Landesplanung
  • Unterstützung der Verkehrsbetriebe und Kommunen beim Ausbau des ÖPNV, u.a. durch Förderung aus dem Landeshaushalt
  • Ganzheitliches und verkehrsträgerübergreifendes Mobilitätskonzept für eine Modellregion zur „Zukunft der Mobilität“
  • Stärkere Förderung des Ausbaus von Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen
  • Bayerisches Verkehrssicherheitsprogramm 2030
  • Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung und Erstellung von Konzepten für quartiersbezogene Lösungen zur Wärme- und Stromgewinnung für nachhaltige Stadtstrukturen insbesondere in Stadt- und Ortskernen mit ortsbildprägenden und denkmalgeschütztem Gebäudebestand
  • Umweltinitiative Stadt.Klima.Natur zur Schaffung zusätzlicher Impulse für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Stadt sowie für die Belange der grünen und blauen Infrastruktur im besiedelten Bereich; dabei auch Entwicklung von Lösungen für die Stadt der Zukunft im Klimawandel.
  • Modernisierung und Instandsetzung des öffentlichen wie privaten Gebäudebestands, insbesondere in Stadt- und Ortskernen und Wiederverwenden von Baumaterial/-substanz ("Graue Energie") für ein nachhaltiges Bauen
  • Fachliche Unterstützung bei kommunalen Entwicklungskonzepten zur Schaffung von differenzierten Grünraum- und Nutzungsstrukturen für Klima, Natur und Artenvielfalt
  • Wohnbauoffensive Bayern: Maßnahmenpaket für einkommensschwächere Teile der Bevölkerung, u.a. Wohnraumförderung und Erhöhung des Wohnungsbestandes der drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim GmbH, Stadibau GmbH und Siedlungswerk Nürnberg GmbH
  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Wohnungssuchende mit Einkommensgrenze
  • Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) zur Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum für einkommensschwächere Haushalte einschließlich Grunderwerb sowie vorbereitenden Maßnahmen
  • Förderung von Wohnraum für Studierende (Neubau, Ersterwerb, Erweiterung oder Änderungen im Bestand)
  • Anwendung der neuen Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS) anlassbezogen oder präventiv für Sicherheitsüberprüfungen unfallauffälliger Streckenabschnitte im bestehenden Straßennetz oder im Vorfeld von Erhaltungsmaßnahmen
  • Über Städtebauförderung Unterstützung von Städten und Gemeinden bei
    • Bewältigung des demografischen Wandels
    • Erhalt und Weiterentwicklung ihrer Stadt- und Ortskerne als attraktive Aufenthaltsorte und Ankerpunkte des gesellschaftlichen Lebens für alle Menschen
    • Einsparung von Ressourcen und Energie
    • Flächensparen durch nachhaltige Innenentwicklung
  • Über Dorferneuerung, Gemeindeentwicklung und Integrierte Ländliche Entwicklung Unterstützung der ländlichen Gemeinden u.a. bei
    • der dorfgerechten Gestaltung regional typischer Ortsbilder
    • Innenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (Initiative „Innen statt Außen“)
    • Beiträgen zu Klimaschutz, zur Energiewende, zur Grundversorgung, zur nachhaltigen Mobilität und zur Digitalisierung
  • Über LEADER werden Gemeinden u.a. auch unterstützt bei
    • der Erstellung von innovativen und integrierten Entwicklungsstrategien
    • der Stärkung des Bürgerengagements und Bildung von Netzwerken
  • Unterstützung von Regionalmanagements und Regionalmarketing-Initiativen im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung in den Handlungsfeldern „Demografischer Wandel“, „Wettbewerbsfähigkeit“, „Siedlungsentwicklung“, „Regionale Identität“ und „Klimawandel“. Zudem stehen Mittel aus dem Sonderförderprogramm für Projekte zum Flächensparen und eine Sonderförderung für Transformationsprozesse zur Verfügung.
  • Schaffung attraktiver, zukunftsfester Lebens- und Arbeitsräume in ganz Bayern durch das Landesentwicklungsprogramm (LEP)

 

Beschreibung von Projekten Kampagnen, Aktionen

Bayerische Staatsregierung (StMWi, StMUV, StMB, StMELF u.a.)

  • Flächensparoffensive
    • Die 2019 initiierte Flächensparoffensive ist eine Gesamtstrategie der Bayerischen Staatsregierung zur nachhaltigen und effizienten Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände, von Umwelt-, Wirtschafts- und sonstigen Fachverbänden entwickelt wurde.
    • Zentraler Baustein zur Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Einführung einer Richtgröße für den Flächenverbrauch von 5 ha pro Tag im Landesplanungsgesetz.
    • Begleitet wird die Richtgröße von zahlreichen umsetzungsbezogenen Maßnahmen: Neben der Verbesserung des Monitorings sind Flächensparmanager bei den Regierungen ernannt und personell verstärkt worden und es werden verschiedene Modellprojekte mit thematischem Bezug, u.a. im Bereich Wohnungsbau und Gewerbeentwicklung, umgesetzt.
    • Weitere thematische Akzente wurden bzw. werden bei der Bayerischen Bauordnung und der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms gesetzt.
    • Ein Schwerpunkt ist die Information und Sensibilisierung mit einem Ausbau der (digitalen) Informationsangebote (Fördernavi Flächensparen, Best-Practice-Beispiele, Infomails, Beratung durch Innenentwicklungsmanager im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, etc.) sowie der Durchführung regionaler Sensibilisierungsveranstaltungen und internationaler Fachkonferenzen. Zudem werden praktische Arbeitsmittel (Vitalitäts-Check, Folgekostenschätzer, Flächenmanagement-Datenbank, u.a.) und vielzählige Fachpublikationen und Leitfäden, u.a. zum flächeneffizienten Wohnungs- bzw. Straßenbau, zur Verfügung gestellt.
    • Gemeinden werden bei ihren Flächensparbemühungen durch umfangreiche Förderprogramme (u.a. Sonderförderung Flächensparen im Regionalmanagement, in der Städtebauförderung und Dorferneuerung mit der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“) unterstützt.
  • Bündnis zum Flächensparen seit 2003
    • Verleihung des Gütesiegels "Flächenbewusste Kommune"
    • Regelmäßige Durchführung des Flächenspar-Forums
    • Umweltinitiative Stadt.Klima.Natur (s. SDG 13)
  • StMB

    • Förderung des Allgemeinen öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV)
      Der Freistaat unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen durch gezielte Anreize und Förderungen zur Verbesserung des allgemeinen ÖPNV wie z. B.:
      • Zuweisungen an die Aufgabenträger in Höhe von mehr als 94 Millionen Euro pro Jahr zu deren Unterstützung
      • Busförderung für die Neuanschaffung von modernen, barrierefreien Omnibussen im Linienverkehr (rund 30 Prozent der Anschaffungskosten und ein Volumen von grundsätzlich 30 Millionen Euro pro Jahr). Umweltfreundliche Antriebstechnologien und Barrierefreiheit werden dabei besonders gefördert
      • Mittel für die Einrichtung nachfrageorientierter Angebotsformen des ÖPNV und ehrenamtlicher Bürgerbusprojekte, um zukünftig allen Bürgerinnen und Bürgern einen attraktiven Anschluss an den ÖPNV zu ermöglichen
    • Weiterentwicklung von DEFAS Bayern
      DEFAS Bayern und Verkehrsinformationszentrum Bayern (VIZ BY) bilden gemeinsam eine neutrale Mobilitätsdatenplattform des Freistaats. Sie werden weiterentwickelt und erweitert. Der Freistaat fördert dynamische Fahrgastinformationen, rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, Studien und innovative Projekte im Bereich der Digitalisierung und Vernetzung. Künftig sollen u. a. Auskünfte über barrierefreie Reiseketten, Fahrpreise und ergänzende Mobilitätsangebote (z.B. Sharing-Angebote, P R-Auslastung) integriert sein.
    • Programm "Bahnausbau Region München" und "Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg"
      • Der Freistaat Bayern hat m it dem Programm "Bahnausbau Region München" (PrBaReMü) ein Konzept für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in der stark wachsenden Metropolregion aufgestellt. Das PrBaReMü bildet die Grundlage für eine zukunftsweisende Entwicklung der Schieneninfrastruktur. Zentrales Element des Programms ist der Bau der 2. Stammstrecke
      • Um das Netz der S-Bahn Nürnberg bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zukünftig ein noch attraktiveres und umweltgerechtes Angebot zu ermöglichen, hat der Freistaat die Machbarkeitsstudie „Ausbauprogramm S-Bahn Nürnberg“ (AuSbauNü) auf den Weg gebracht. Mit dem AuSbauNü wird eine gesamthafte S-Bahn-Infrastrukturausbaustrategie als wegweisende Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der S-Bahn im Großraum Nürnberg erarbeitet.
    • 365-Euro-Tickets für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
      Am 1. August 2020 wurde im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN), im Regensburger Verkehrsverbund (RVV) und im Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) ein 365-Euro-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende eingeführt. Zum 1. August 2021 wurde das 365-Euro-Ticket im Augsburger Verkehrsverbund (AVV) und in der Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI) eingeführt.
    • Verbunderweiterung
      Die Staatsregierung unterstützt die Gründung und Erweiterung von verkehrlich und wirtschaftlich sinnvollen Verkehrsverbünden, um Zugangshemmnisse zum ÖPNV abzubauen. Die entsprechenden Fördereckpunkte wurden 2019 eingeführt.
    • Umsetzung Radverkehrsprogramm 2025 sowie der Radoffensive
      Das Radverkehrsprogramm 2025 wird fortlaufend umgesetzt. Schwerpunkte sind:
      • Förderung von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen
      • Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen
      • Konzeption Alltagsradverkehrsnetz
      • Realisierung Radschnellweg-Pilotprojekte
      • Modellprojekt für ein kommunales Lastenrad-Mietsystem
      Die Radoffensive hat folgende Schwerpunkte:
      • Radwege in Waldbereichen und an Bahnlinien
      • Innovative Projekte im Radwegebau
      • Interkommunale Radwege
      • Aufgeständerte Radwege
      • Jobrad-Leasing-Modell für Bedienstete des Freistaats
    • ÖPNV Strategie 2030
      Ziel der ÖPNV-Strategie mit Perspektive bis zum Jahr 2030 ist es, mit Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur, Angebot, Tarifstruktur, Innovation/Digitalisierung und Vernetzung sowie Organisation und Kommunikation Maßnahmen und Akteure zu benennen und den Ressourcenbedarf abzuschätzen, um den ÖPNV als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiterzuentwickeln.
    • Umweltspuren im Umfeld von Ballungsräumen
      Die Nutzung der Straßeninfrastruktur kann durch Umweltspuren, die insbesondere durch Busse, Fahrräder, Fahrzeuge mit nachhaltigen Antrieben und mehrfach besetzte Fahrzeuge genutzt werden, verbessert werden. Durch mehrere Pilotprojekte in München (Blue Lane im Rahmen der IAA und Schnellbuslinien auf Sonderfahrstreifen) sollen die Verbesserungspotenziale und die Lenkungswirkung erforscht werden.
    • Barrierefreier Ausbau von Verkehrsstationen
      Durchgehend barrierefreie Reiseketten im öffentlichen Verkehr anbieten zu können, ist eines der Ziele der Staatsregierung. Voraussetzung hierfür sind barrierefreie Verkehrsstationen in den Kommunen für alle öffentlichen Verkehrsträger.  Bei den Bahnstationen besteht im Freistaat noch ein signifikanter Investitionsbedarf. Der Freistaat und teilweise auch Kommunen engagieren sich ergänzend zum hierfür zuständigen Bund freiwillig beim barrierefreien Ausbau, um hier beschleunigt Verbesserungen zu erzielen. Allein im größten aktuellen Förderprogramm (Bayern-Paket II) investiert der Freistaat rund 190 Millionen Euro. Im Schnitt gehen derzeit im Freistaat pro Jahr 15 bis 25 barrierefrei ausgebaute oder neugebaute Stationen ans Netz.

    Links zu Webangeboten

    StMUV

    StMB

    StMELF

    StMWi