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Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie

SDG1

Ziel: Keine Armut

Bayern und Deutschland sind hoch entwickelte Volkswirtschaften, die über ein umfassendes soziales Sicherungssystem verfügen. Damit wird das soziokulturelle Existenzminimum aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Somit ist Armut in Bayern und Deutschland nicht mit absoluter Armut, die die physische Existenz eines Menschen bedrohen kann, gleichzusetzen. Vielmehr liegt hier immer ein relatives Armutskonzept zugrunde, das einen Bezug zum allgemeinen Lebensstandard in Deutschland herstellt.

Bildung und Arbeit stellen weiterhin die Schlüssel zur Prävention von Armut dar. In Bayern und Deutschland ist die gewichtigste Ursache für Armut die Erwerbslosigkeit. Angesichts dessen ist eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich immer das Beste Instrument zur Prävention von Armut.

Erwerbsarbeit ist für alle Bevölkerungsgruppen wichtig und notwendig, da sie nicht nur Sinn stiftend ist, sondern in der Regel auch den Lebensunterhalt sichert und wichtigste Voraussetzung gegen Armut, für eine ausreichende Alterssicherung und gesellschaftliche Integration und Anerkennung ist.

Jugendarbeitslosigkeit ist trotz des erzielten niedrigen Niveaus insbesondere bei sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen auch weiterhin eine große Herausforderung. Unabhängig von der Beschäftigungssituation gehören ca. 2% jeder Alterskohorte dieser Gruppe an und verlassen die Schule ohne Schulabschluss und ohne Ausbildungsplatz. Damit sind diese Menschen langfristig wesentlich stärker von Armut bedroht als andere.

  • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Frauen, jungen Menschen mit besonders schwierigen Startbedingungen, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Migrationshintergrund und von Menschen mit Behinderungen (vgl. auch SDG 8 und 10).
  • Wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Fortbestand des Generationenvertrages in der gesetzlichen Alterssicherung. Das muss noch stärker als bisher honoriert werden.
  • Alle Grundsicherungsleistungen müssen das soziokulturelle Existenzminimum sicherstellen. Dazu sind Verbesserungen bei der Ermittlung der Regelbedarfe angezeigt. Unter anderem sollten sog. "verdeckte arme Haushalte" und sog. "Aufstocker" nicht als Referenzgruppe bei der Ermittlung der Regelbedarfe herangezogen werden, da diese Personengruppen selbst am Existenzminium leben. Zudem sind Verbesserungen bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sinnvoll. Hier ist der Bund in der Verantwortung. Die Staatsregierung fordert diese Aspekte ein, um Verbesserungen für die Leistungsberechtigten zu erreichen.
  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen unter Berücksichtigung des Prinzips "Fördern und Fordern" weiter optimiert werden. Die bisherige Lebensleistung soll stärker anerkannt werden. Manche der folgenden vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
  • Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstockende, um einen Anreiz für mehr Erwerbstätigkeit zu schaffen.
  • Höherer Vermögens-Grundfreibetrag für aktuelle Erwerbsaufstockende und, begrenzt auf sechs Monate, für Leistungsberechtigte, die unmittelbar vor dem Arbeitslosengeld II-Bezug sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgingen.
  • Besserer Vermögensschutz für Grundstücke, um selbstgenutztes Wohneigentum für die Altersvorsorge zu erhalten und
  • Gesetzliche Neuregelung der Sanktionen.
  • Die Rente als wichtigste Säule der Alterssicherung muss für alle Generationen - Beitragszahler und Rentner - gerecht und verlässlich sein. Sie muss ein Spiegel der Lebensleistung sein und bleiben. Zur Lebensleistung gehört nicht nur Erwerbstätigkeit, sondern auch Erziehung von Kindern und Sorgearbeit zugunsten Pflegebedürftiger:
  • Die Staatsregierung wird sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass alle Mütter und Väter mit drei Jahren Kinderziehungszeiten pro Kind gleich hohe Rentenansprüche für die Erziehung der Kinder erhalten, unabhängig davon, wann ihre Kinder geboren sind.
  • Die Leistung der Pflegenden soll auch durch eine verbesserte, steuerfinanzierte Anrechnung von Pflegezeiten in der Rente stärkere gesellschaftliche Wertschätzung erfahren.
  • Mit der zum 1. Januar 2021 eingeführten Grundrente wird die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, und dennoch nur niedrige Renten erzielen, besser honoriert.
  • Umsetzung des Aktionsplans "Hilfe bei Obdachlosigkeit" mit weiterhin hohem Mitteleinsatz (seit 2019/2020: 2.764.000 Euro jährlich) und Schwerpunktsetzung auf sozialpädagogischer Beratung und Unterstützung sowie auf Prävention von Wohnungslosigkeit.
  • Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern mit 5 Mio. € Ausstattung zur gezielten Förderung von wegweisenden und innovativen Projekten, zur engen Zusammenarbeit mit den bayerischen Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege sowie zur stärkeren Vernetzung aller Akteure und Akteurinnen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe.